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Der unrühmlichen Präsidentenwerbung von Christian Wulff ist ein weiteres Kapitel hinzuzufügen, das in der Öffentlichkeit interessanterweise nicht gesehen wird.

Schauen wir mal in Art. 55 des Grundgesetzes:

(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.

(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Christian Wulff ist ja – vorsichtshalber erst nach seiner Wahl – als Ministerpräsident von Niedersachsen zurückgetreten.

Allerdings ist er nach wie vor Aufsichtsratsmitglied bei VW – was nach Art. 55 Abs. 2 ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Zwar hat er dort um seine Demission gebeten und diese wurde auch angenommen, doch endet sein Aufsichtsratsmandat nach der VW-Satzung erst mit Wirkung Mitte Juli.

Damit gehörte Herr Christian Wulff bei der Annahme seiner Wahl am 30.06.2010 und auch noch heute am Tag seiner Vereidigung 02. Juli 2010 dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens an – was unsere Verfassung aber ausdrücklich verbietet!

Und wenn jetzt argumentiert wird, das Grundgesetz gehe vor, er sei jetzt automatisch nicht mehr Aufsichtsrat, so ist dies schlicht falsch:

Denn die in Art. 55 II genannten Ämter unterliegen so vielfältigen Vorschriften, dass  der Amtsantritt als Bundespräsident keine rechtsgestaltende Wirkung in Hinblick auf diese Ämter haben kann (vgl.: Dieter C. Umbach,Dr. Thomas Clemens in Grundgesetz: Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Art. 55 Rn 35) – dies muss gerade in Hinblick auf ein Aufsichtsratsmandat gelten.

Ob Herr Lammert das weiß? Ob ein Abgeordneter so mutig sein wird, sich an das Verfassungsgericht zu wenden oder etwas anzumerken?

Die politische Elite scheint über diesen Umstand geflissentlich wegsehen zu wollen – ein Verfassungsbruch von oben wird halt nicht sanktioniert…
Vielleicht wird ja jemand durch diesen Beitrag aufmerksam.

Es gibt meiner Meinung nach nur recht wenige Unsympathen in der Welt des Deutschen Fußballs. So darf man zB über Uli Höness durchaus geteilter Meinung sein – aber Respekt hat jeder vor ihm, und das zu Recht.

Ein richtiges Arschloch, so sagte letztens ein guter Freund von mir, sei jedoch der Herr Sammer. “Hierarchien, Persönlichkeiten, Geschlossenheit, Willen” – damit wolle er die U21 führen und am besten auch gleich die A-Nationalmannschaft. Das letzte Zitat hätte nach Meinung vieler auch von Herrn Göbbels stammen können.

So oder so, Herr Sammer hat nach Meinung vieler immer schon gegen die anderen im DFB geschossen. Und viele verstehen wohl nicht mehr, dass er überhaupt noch eine maßgebliche Stellung dort hat. Manche meinen sogar, so jemandem solle man mal was ordentlich auf die Fresse geben. Was natürlich nicht erlaubt wäre.

Aber… wenn sich das jetzt alles sehr verklausuliert liest, dient es dazu, juristische Streitkigkeiten mit Herrn Sammer zu vermeiden.

Ach, was solls – Mann oder Maus: Matthias Sammer, Du bist ein Arschloch!

Auf twitter habe ich eine lustige Idee gefunden, Freibier unters Volk zu bringen:

http://twitter.com/boennschde

Könnte mir vorstellen, dass das Schule macht!

Dieser Artikel ist umgezogen.

Der Ratgeber für die perfekte Ehefrau

2009 ist ja wahrlich ein Superwahljahr – Bund, Europa, Kommunal, Länder; es gibt mehr als genug Gelegenheiten, sein Kreuzchen zu machen.

Ich suche derzeit nach interessanten Blogs und Websites zu den Wahlen 2009, um diese dann hier zu veröffentlichen. Anregungen und Vorschläge sind herzlich willkommen!

Vielleicht werde ich mir sogar die Domain wahl09.de dazu gönnen, die derzeit leider ein trostloses Dasein fristet… aber dazu muss ich wohl noch etwas sparen und bei dem kostenlosen WordPress Hosting bleiben, das ich aber sehr schätze.

Über die Geschichte von Jörg Tauss muss man wohl nicht zu viel erzählen… Seit 1994 für die SPD im Bundestag, aus BaWü und jetzt hat man kinderpornographisches Material bei ihm gefunden. So weit so gut – oder auch nicht. Tauss jedenfalls redet sich damit heraus, dass er in der Szene recherchieren wollte, da er den Behörden nicht traue.

Dann frage ich mich aber doch, wieso er im Vorfeld nicht zumindest die Staatsanwaltschaft darüber informiert hat oder sich zumindest mit Parteifreunden über das Vorgehen abgesprochen hat.

Denn was Tauss wissen sollte, wenn er sich doch seit Jahren mit der Szene befasst:

Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach Kinderpornografie suche, um dies der Polizei mitzuteilen?

Wir raten Ihnen dringend ab, im Internet nach Kinder- bzw. Jugendpornografie zu suchen.

Nach § 184 b Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch bzw. § 184 c Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Schriften zu verschaffen.

Auch wenn nach einschlägigen Strafrechtskommentaren erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen, selbst wenn sie die Absicht hatten, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dies den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darlegen.

Die Suche nach solchen Materialien im Internet ist Aufgabe der zuständigen Behörden.

Quelle dieser Infos ist das BKA selbst.

Wie heute auch bekannt wurde, hat das Landratsamt Waiblingen ein Widerrufsverfahren der Waffenbesitzkarte von Jörg Kretschmer eingeleitet, da es offensichtlich an der erforderlichen Zuverlässigkeit fehle.

Jörg Kretschmer hatte eine seiner Waffen mitsamt Munition offen aufbewahrt und somit seinem Sohn Tim den Amoklauf von Winnenden ermöglicht.

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