Der unrühmlichen Präsidentenwerbung von Christian Wulff ist ein weiteres Kapitel hinzuzufügen, das in der Öffentlichkeit interessanterweise nicht gesehen wird.
Schauen wir mal in Art. 55 des Grundgesetzes:
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Christian Wulff ist ja – vorsichtshalber erst nach seiner Wahl – als Ministerpräsident von Niedersachsen zurückgetreten.
Allerdings ist er nach wie vor Aufsichtsratsmitglied bei VW – was nach Art. 55 Abs. 2 ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Zwar hat er dort um seine Demission gebeten und diese wurde auch angenommen, doch endet sein Aufsichtsratsmandat nach der VW-Satzung erst mit Wirkung Mitte Juli.
Damit gehörte Herr Christian Wulff bei der Annahme seiner Wahl am 30.06.2010 und auch noch heute am Tag seiner Vereidigung 02. Juli 2010 dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens an – was unsere Verfassung aber ausdrücklich verbietet!
Und wenn jetzt argumentiert wird, das Grundgesetz gehe vor, er sei jetzt automatisch nicht mehr Aufsichtsrat, so ist dies schlicht falsch:
Denn die in Art. 55 II genannten Ämter unterliegen so vielfältigen Vorschriften, dass der Amtsantritt als Bundespräsident keine rechtsgestaltende Wirkung in Hinblick auf diese Ämter haben kann (vgl.: Dieter C. Umbach,Dr. Thomas Clemens in Grundgesetz: Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Art. 55 Rn 35) – dies muss gerade in Hinblick auf ein Aufsichtsratsmandat gelten.
Ob Herr Lammert das weiß? Ob ein Abgeordneter so mutig sein wird, sich an das Verfassungsgericht zu wenden oder etwas anzumerken?
Interessant. Habe ds Thema in meinem Blog aufgenommen bzw. einen Hinweis zu deiner Seite gegeben!
Gruß
Danke! es ist komisch, dass dieses Problem sonst gar nicht gesehen wird.
Offenbar werden Verfassungsbrüche und die offizielle Missachtung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, siehe:
http://www.ptext.de/pressemitteilung/dr-ehrhart-koerting-spd-zuruecktreten-berliner-innensenator-halten-79642
allmählich salonfähig…
[...] => Weiterlesen « Teilweises Verständnis für Joseph Goebbels / z.K. Zentralrat der Juden, Beatrice von Weizsäcker, Konrad Adenauer Stiftung, NPD Berlin, Altermedia, Antifa Berlin, Nikolai Venn [...]
Das ist falsch. Das Grundgesetz steht über der VW-Satzung, so daß die Tätigkeit von Herrn Wullf automatisch mit der Vereidigung zum Bundespräsidenten endet.
Ich mag diesen Typen auch nicht und sicherlich wirft das alles kein gutes Licht auf ihm, leider ist aber alles rechtens :(
Hi, das ist die Ansicht, die auch die Staatskanzlei vertritt. Die herrschende Meinung in der Staatsrechtslehre ist aber eine andere.
[...] 04.07.2010 · Hinterlasse einen Kommentar Der unrühmlichen Präsidentenwerbung von Christian Wulff ist ein weiteres Kapitel hinzuzufügen, das in der Öffentlichkeit interessanterweise nicht gesehen wird. Schauen wir mal in Art. 55 des Grundgesetzes: (1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. (2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitun … Read More [...]